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Kontakt

Axel Schütz

Geprüfter und anerkannter Sachverständiger

E-Mail: info@energieberatung
-schuetz.de
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Telefon: +49 2204 30 76 95
Fax: +49 2204  30 75 64
Handynummer: +49 178 3 88 25 97
KFW Nachweise PDF Drucken E-Mail

Die Kredit- und Förderbank für Wiederaufbau (KFW) fordert in bestimmten Fällen Nachweise oder Bestätigungen an, die nur von einem in Bundesprogrammen zugelassenen Energieberater oder einer nach Landesrecht (des jeweiligen Bundeslandes) berechtigten Person für die Aufstellung/Prüfung der Nachweise nach der Energieeinsparverordnung ausgestellt werden können.


Energieeffizient Sanieren

Für die Beantragung eines Tilgungzuschusses bei Sanierung auf Neubauniveau (Effizienzhaus 100) bzw. Neubauniveau minus 30% (Effizienzhaus 70) wird eine Bestätigung eines Sachverständigen, bzw. ein Energiebedarfsausweis und eine Bestätigung über die plangemäße Durchführung der Maßnahmen von der KFW gefordert.

 

Im KFW-Programm "Energieffizient Bauen" werden Berechnungen verlangt, in denen der maximale Primärenergiebedarf und der spezifischen Transmissionswärmeverlust des Gebäudes nachgewiesen werden. Im Bezug auf das KFW-Effizienzhaus 55 und 70 werden diese Werte nach EnEV ermittelt, in Bezug auf das Passivhaus wird zur Berechnung das Passivhaus-Projektierungspaket zu Grunde gelegt. Die Ergebnisse müssen als Bestätigung dem Kreditantrag beigefügt werden. Bei der Förderung des Einbaus von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien ist stets ein hydraulischer Abgleich einzuhalten und die Durchführung nachzuweisen

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 19. Mai 2010 um 14:25 Uhr