|
Energie-Einspar-Verordnung EnEV 2009 |
|
|
|
|
Geschrieben von: Gerhard Thelker
|
|
Freitag, den 14. August 2009 um 08:50 Uhr |
Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
Wenn Sie als Bauherr einen Neubau planen, müssen Sie die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) beachten. Auch im Bestand müssen Sie als Eigentümer bei Anbau, Umbau, Ausbau oder Modernisierung ggf. die EnEV berücksichtigen. Die aktuelle EnEV 2007 gilt noch bis Ende September 2009. Ab 1. Oktober tritt die neue, verschärfte EnEV 2009 in Kraft. Welche EnEV-Fassung für Ihr Bauvorhaben gilt erfahren Sie hier.
|
|
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 14. August 2009 um 08:50 Uhr |