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„Energiebedarfsausweis“ für Wohngebäude im Bestand
1. Energiebedarfsausweis Leistungsumfang „Energiebedarfsausweis“ für Wohngebäude Der Energiebedarfsausweis beschreibt die Energieeffizienz von Gebäuden unter Berücksichtigung durchschnittlicher Nutzerverhalten und durchschnittlicher Klimabedingungen. Zur Bestimmung werden die einzelnen Flächenanteile des Gebäudes, die Qualität der Baustoffe, die Bauweise sowie der Zustand der Anlagentechnik erfasst und bewertet. Die benötigten Daten werden i.d.R. aus Bauunterlagen und Zeichnungen entnommen. Während einer Ortsbegehung wird der Zustand der Gebäudeteile protokolliert sowie nachträgliche Änderungen am Gebäude erfasst. Nachdem alle Daten ermittelt und die Energieeffizienzklasse des Gebäudes bestimmt ist, erhält der Hausbesitzer/ die Hausbesitzerin den Energieausweis auf dem Postweg. Anders als bei der ausführlichen Vor-Ort-Beratung, wird der Energiebedarf nach einem vereinfachten Verfahren ermittelt. Eine Energieberatung ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Bei umfangreichen Sanierungsvorhaben ist daher eine vorausgegangene Energieberatung vor Ort zu empfehlen!
2. Energiebedarfsausweis als Folgeleistung Sie haben bereits eine Energieberatung bei uns durchführen lassen und benötigen jetzt einen Energieausweis für Ihr Gebäude? Dann erstellen wir Ihnen diesen aus den bereits erfassten Daten. Unkompliziert und kostengünstig. Wurden Gebäudeteile saniert und nachträglich energetisch verbessert, können die Daten des jeweiligen Aufbaus entsprechend korrigiert werden. Je nachdem, ob die Sanierungen durch Vorlage von Rechnungen nachgewiesen werden können, oder ob eine weitere Besichtigung vor Ort nötig ist, können sich die Honorarkosten objektspezifisch geringfügig erhöhen.
3. „Energieverbrauchsausweis“ für Wohngebäude im Bestand Leistungsumfang „Energieverbrauchsausweis“ für Wohngebäude Der Energieverbrauchsausweis wird an Hand von belegbaren Energieabrechnungen dreier aufeinander folgender Jahre erstellt, die der Hausbesitzer/ die Hausbesitzerin zur Verfügung stellt. Um die gesetzlich vorgeschriebenen Sanierungsvorschläge auch seriös formulieren zu können, ist eine Besichtigung des Gebäudes erforderlich. Daher bietet die Energieberatung Schütz Verbrauchsausweise nur in Verbindung mit einer kurzen Ortsbegehung an.
Der Energieverbrauchsausweis ist zu empfehlen, wenn
- bei einem unsanierten Altbau auch zukünftig keine Sanierungen geplant sind.
- ein sanierter bzw. teilsanierter Altbau bereits seit drei Jahren nach der Sanierung bewohnt wird.
Sind in naher Zukunft energetische Gebäudesanierungen geplant bzw. ist der Energieverbrauch eines bereits sanierten Gebäudes nicht für drei Jahre nachweisbar, empfiehlt sich der Bedarfsausweis.
4. „Energieausweis“ für Nichtwohngebäude im Bestand Leistungsumfang „Energieausweis“ für Nichtwohngebäude
5. Förderanträge Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Leistungsumfang Förderanträge aus dem CO2–Gebäudesanierungsprogramm Sanierung auf Neubauniveau nach EnEV 2007 oder besser Erstellung eines Sanierungskonzeptes/Zusammenstellung des Maßnahmenpakets Bestätigung zum Antrag Nachweis, dass durch die geplanten Sanierungsmaßnahmen Neubauniveau oder besser erreichbar ist Bestätigung nach Durchführung der Sanierung Nachweis, dass die geplanten Sanierungen entsprechend des Antrags durchgeführt worden sind. Nachweis durch Ortsbegehung während/ nach der Sanierung und/ oder durch schriftliche Nachweise Sanierung nach dem Maßnahmenpaket 4 Erstellung eines Sanierungskonzeptes /Zusammenstellung des Maßnahmenpakets aus mindestens 3 Einzelmaßnahmen Antragstellung mit Begründung der ausgewählten Maßnahmen
6. Individuelle Beratungsleistung Leistungsumfang und Honorar Wir versuchen Ihnen eine nach Ihren Wünschen individuelle Beratung zusammenzustellen. Leistungsumfang und Honorarkosten werden nach Aufwand im Einzelfall ermittelt.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 19. Mai 2010 um 14:25 Uhr |