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Die vom Staat geförderte unabhängige Energieberatung für Wohngebäude im Altbaubestand, durch besonders qualifiziert und zugelassene Ingenieur oder Energieberater, ist eine gebäudebezogene Maßnahme um energetische Schwachstellen an Gebäudehülle und Heizungsanlage herauszuarbeiten und aufzulisten. Daraus ergeben sich die empfohlenen Energieeinspvarianten, die differenziert nach Teilflächen (Außenwand, Fenster, Türen, Grund, Decken und Dachflächen sowie der Wärmebrücken) bzw. der Anlagentechnik (Heizungsanlage, Trinkwassererwärmung) beschrieben werden. Gefördert werden Beratungen für Gebäude für die bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde und die Gebäudehülle anschließend nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden ist. Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50 % der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden.
„Energiesparberatung vor Ort“ für Wohngebäude Leistungsumfang „Energiesparberatung vor Ort“ nach BAFA
Die „Energiesparberatung vor Ort“ ist in die folgenden drei Phasen gegliedert:
Phase 1: Die Erhebung des Ist-Zustandes Ihres Wohngebäudes Durch eine Ortsbegehung und zur Verfügung gestellten Gebäude-Daten (Bauzeichnungen und Baubeschreibung) wird der Ist-Zustand Ihres Gebäudes und der Zustand der heiz- und klimatechnischen Anlagen erfasst und ausgewertet. Energetische Schwachstellen werden aufgespürt und aufgelistet. Ihr Gebäude wird getrennt nach den einzelnen Bauteilen wärmetechnisch eingestuft. Der Jahres-Energiebedarf Ihres Gebäudes wird ermittelt.
Phase 2: Der Beratungsbericht Sie erhalten ein unabhängiges, umfangreiches ausführliches energetisches Gutachten nach den Vorgaben und Bestimmungen der gültigen Energie-Einsparverordnung. Der Beratungsbericht enthält sowohl die Analyse des Gebäude-Ist-Zustandes mit Nachweis der Wärmeverluste, als auch mögliche Sanierungsvarianten und deren Einsparpotentiale. Des Weiteren wird die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Sanierungsvarianten dargestellt und Möglichkeiten zum Einsatz regenerativer Energietechnik überprüft. Sie erhalten Hinweise auf öffentliche Fördermöglichkeiten und auf günstige Förderkredite, sowie speziell auf Ihre Wohnsituation zugeschnittene Hinweise/ Tipps zum energiesparenden Heiz- und Lüftungsverhalten. Der Beratungsbericht wird nach den Richtlinien des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstellt und wird anschließend formell vom BAFA geprüft.
Phase 3: Das persönliche Beratungsgespräch In einem abschließenden, persönlichen Beratungsgespräch wird Ihnen der Inhalt des Beratungsberichtes und die vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen noch einmal im Einzelnen erörtert. Auf Ihre Fragen wird im Beratungsgespräch nochmals ausführlich und detailliert eingegangen. Wichtig: Die Energieberatung dient der Information über den energetischen Zustand des Gebäudes und dessen Einsparpotentiale. Bauplanerische Dienstleistungen (Detailplanung/ Ausführungsplanung) oder Dimensionierungen von Anlagen (Auslegung der Heizung/ Lüftungsanlage etc.) sind nicht Bestandteil der Energieberatung. Honorarkosten „Energiesparberatung vor Ort“ nach BAFA Die Honorarkosten einer Energiesparberatung vor Ort sind Objekt- und Aufwandsabhänging und lassen sich erst nach Kenntnis des Gebäudes und dem Vorhandensein von Bauunterlagen konkret bestimmen. Hierzu bedarf es einer genauen Beschreibung des Auftraggebers oder einer kurzen Besichtigung des Gebäudes sowie einer Einsichtnahme in die vorhandenen Unterlagen. Für die Vor-Ort-Beratung eines EFH/ (MFH ab 3 Wohneinheiten) kann ein staatlicher Zuschuss von € 300,00/ (€ 360,00) beantragt werden. Für die Vor-Ort-Beratung inkl. Elektrocheck eines EFH/ (MFH ab 3 Wohneinheiten) kann ein staatlicher Zuschuss von € 350,00/ (€ 410,00) beantragt werden.
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